Mittwoch, 8. April 2020

2. Ergänzung: Maske mit Gummiband nähen

Wer die Maske nur zum Einkaufen benutzt, dem ist das Getüddel mit den Bändern vielleicht ein bißchen zu umständlich. Daher habe ich noch eine Abwandlung mit Gummibändern entwickelt, die sogar zum Waschen herausgenommen werden können.

Die Vorbereitung der Maske* mit Gummiband ist identisch mit der Variante mit Schrägband
Zusätzlich benötigst du etwa 60 cm Gummiband, das möglichst dünn und weich sein sollte, z. B. Hutgummi. Zum Einfassen der Seiten brauchst du 2 x 10,5 cm Schrägband, 18-20 mm breit. 

Das Schrägband längs falten und die Enden leicht nach außen biegen.


Dann wird das Schrägband von der Mitte nach außen hin an die Maske gesteckt. Dabei die Maske leicht in die vorher gefaltete Rundung legen. Darauf achten, dass die Hilfsnaht zum Fixieren der Falten unter dem Schrägband verschwindet.


Die kurzen Kanten des Schrägbands um die Kante der Maske herum einschlagen. Dabei von der Vorderseite zur Rückseite hin arbeiten. Die Enden schön nach innen friemeln und mit einer quer gesteckten Stecknadel sichern. 


Der Anfang unter der Nähmaschine kann schwierig sein. Ich fange einen knappen Zentimeter von der Kante entfernt an zu nähen und benutze dann den Rückwärtsgang. Das Nähen mit dem Zick-zack-Stich kaschiert kleine Ungenauigkeiten. 
Wer eine Maschine hat, bei der der Zick-zack-Stich nicht rückwärts näht, kann es mit einer Hebamme versuchen, also einen gefalteten Stoffrest hinter die Maske legen, der etwa genau so dick ist wie die Maske. Oder im Zweifelsfall nochmal aus der anderen Richtung drüber nähen.
Die andere Seite genauso arbeiten. 

Jetzt wird das Gummiband eingezogen, das geht am besten mit einer sehr großen Nadel. 



 Jetzt müssen die Gummibänder nur noch individuell angepasst und verknotet werden.

Wer sich traut, lässt die Gummis bei der Wäsche (60° C oder mehr) einfach drin und ersetzt sie im Zweifelsfall. Wer auf Nummer sicher gehen will, nimmt sie vor der Wäsche raus.

Und trotzdem: Hände waschen nicht vergessen!

*Kein Produkt im Sinne des Medizinproduktegesetzes!

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